Aktuelle Regelungen

Liebe Eltern, liebe Kinder,

heute werden neue Corona- Maßnahmen beschlossen, die ab morgen in Baden-Württemberg gelten sollen.

Aktuell liegen uns noch keine Informationen vor, ob es auch neue Regelungen für den Schulbetrieb geben wird.

Die letzten Neuerungen im Schulbetrieb waren uns am 26.11.2021 im  Schreiben von MD Daniel Hager-Mann mitgeteilt worden. Sie betreffen bei uns vor allem eine Änderung im Bereich des Sportunterrichts.  Der Sportunterricht musste leider einige Zeit, wegen Infektionsfällen in den Kohorten, durch Unterricht im Klassenzimmer ersetzt werden und findet erst im Laufe der Woche wieder statt und wird sich dann nach den neuen Vorgaben richten.

Zu unserer großen Erleichterung, gab es seit Mittwoch keinen bestätigten Infektionsfall an der Schule. Wir drücken uns allen die Daumen, dass das die nächste Zeit so bleiben wird.

Im Schreiben  „und was passiert jetzt?“, das das Kultusministerium den Schulen zur Verfügung stellte, ist auch für Kinder verständlich aufgeführt, wie im Falle einer Infektion oder eines positiven Schnelltests die nächsten Schritte aussehen.

Das Kultusministerium schreibt in den FAQ:

Was passiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen positiven Test hat?

Sollte ein Testergebnis positiv ausfallen, informiert die Schule das Gesundheitsamt. Eine weitere Teilnahme am Unterricht ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Die Schule informiert die Sorgeberechtigten unverzüglich, die die Schülerin bzw. den Schüler schnellstmöglich abholen. Bis dahin wird die Schülerin oder der Schüler in einem geeigneten Raum beaufsichtigt. Mit Erlaubnis der Sorgeberechtigten kann die Schülerin oder der Schüler auch selbstständig den Heimweg antreten. Die Schülerin oder der Schüler muss sich nach den Vorgaben der Corona-Verordnung Absonderung auf direktem Weg in die häusliche Isolation begeben und sich unverzüglich mittels PCR-Test auf das Coronavirus testen lassen.

Die Schulleitung ist außerdem verpflichtet, die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder Kinder aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, anonymisiert hierüber zu informieren.

Die Mitschülerinnen und Mitschüler der Klasse oder Lerngruppe dürfen weiterhin zur Schule gehen und werden für einen Zeitraum von fünf Schultagen täglich mittels Schnelltest oder PCR-Test getestet. Ausgenommen hiervon sind immunisierte Personen. 

Bei einem relevanten Ausbruchsgeschehen oder bei Verdacht auf eine besorgniserregende Virusvariante kann das zuständige Gesundheitsamt aber auch für die übrigen Schülerinnen und Schüler eine Absonderungspflicht anordnen. 

Wir melden uns, sobald es eine Information an uns Schulen gab.

Wir wünschen Ihnen und euch einen besinnlichen zweiten Advent.

Schöne Grüße

Martina Schmidt und Tim Speicher, Schulleitungsteam