Schule von A – Z

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen in alphabetischer Reihenfolge.

Adressänderung

Sollten Sie einen Wohnungswechsel vornehmen oder vorgenommen haben, bitten wir Sie uns Ihre neue Wohnadresse schnellstmöglich mitzuteilen. Das können Sie über das Mitteilungsheft Ihres Kindes schriftlich machen oder telefonisch über das Sekretariat. Denken Sie bitte auch daran, uns gegebenenfalls eine neue Telefonnummer mitzuteilen.

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Arbeitspläne

An der Ganztagsschule gibt es keine Hausaufgaben, denn ihr Kind ist an vier Tagen in der Woche 8 Stunden bei uns. Wenn Ihr Kind nach Hause kommt, sollte es Zeit für die Familie haben und Freundinnen und Freunde treffen können – also ganz ohne Schulstress einfach die Freizeit genießen.
Damit Ihr Kind lernt, sein Arbeitspensum einzuteilen und selbstständig zu arbeiten, erhält es bei uns Arbeitspläne, die es in der Schule bearbeitet. Diese Pläne heißen unterschiedlich: mal Wochenplan, mal Arbeitsplan oder auch Lernplan.
An den Elternabenden informieren Sie die Lehrerinnen und Lehrer über den Einsatz der Pläne und die Arbeitsweise damit.

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Aufenthalt im Hause

Da 500 Kinder unsere Schule besuchen und dazu ca. 1000 Erwachsene gehören, erklärt es sich selbst, dass wir nicht jedes Elternteil persönlich kennen können. Damit sich nicht unbefugte Personen im Schulhaus aufhalten, können wir auch Ihnen als Eltern nicht gestatten, das Schulgebäude und Schulgelände während der Unterrichtszeit zu betreten. Wenn Sie einen Termin an der Schule haben, melden Sie sich bitte immer im Sekretariat an. Falls Sie aus einem dringenden Grund ohne Termin an die Schule kommen müssen, so rufen Sie bitte vorher an und kündigen dies an, denn die Türöffnung kann nicht während des gesamten Schultags bedient werden und es kann Ihnen sonst passieren, dass Ihnen die Tür nicht geöffnet wird.

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Außerunterrichtliche Veranstaltung

Die Teilnahme der Schüler und Schülerinnen an „Außerunterrichtlichen Veranstaltungen“ ist verpflichtend. Solche Veranstaltungen sind zum Beispiel das Schulfest, das Schulsportfest, Lerngänge, der Klassenausflug, Schullandheimaufenthalte, Schulsporttage der Klassenstufen, Themen- oder Arbeitsprojekte, usw….

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Beurlaubung von SchülerInnen

Eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht kann nur in besonderen Fällen gestattet werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich bei der Klassen- oder der Schulleitung beantragt werden. Die Klassenleitung kann bis zur Dauer von 2 Tagen eine Befreiung oder Beurlaubung in besonderen Fällen bewilligen. In allen anderen Fällen und bei Verlängerung von Ferienzeiten ist eine Entscheidung der Schulleitung einzuholen. Bringen Sie in jedem Fall eine formlose schriftliche Begründung, aus der hervorgeht, wann und wie lange die Beurlaubung dauern soll und wie Sie dies begründen.
Elternabend (auch genannt Klassenpflegschaftssitzung)
Elternabende sind Informationsabende für Eltern und dienen gleichzeitig dem Kontakt zwischen Klassenleitung und Elternschaft. Allgemeine Fragen der Klassen- und Lernsituation und die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen werden besprochen. Über einzelne Kinder wird am Elternabend nicht gesprochen. Individuelle Fragen können Sie gern jederzeit in einem Elterngespräch klären.
Elternabende finden mindestens einmal im Schulhalbjahr statt. Die Terminplanung erfolgt am Ende eines Schuljahres für das nächste Schuljahr in Abstimmung mit dem Elternbeirat. Elternvertreter und die Klassenleitung legen gemeinsam die Tagesordnungspunkte fest. Die Klassenpflegschaftssitzung wird vom Klassenelternvertreter geleitet. Der stellvertretende Vorsitz obliegt immer der Klassenleitung.

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Elterngespräch

Das Elterngespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Sie werden regelmäßig zu Gesprächen durch die Lehrkräfte eingeladen. Wenn Sie zusätzlich einen Gesprächstermin wünschen, bitten Sie über das Mitteilungsheft Ihres Kindes um einen Termin.

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Entschuldigung im Krankheitsfall

Um 8:00 Uhr stellen die LehrerInnen zu Beginn der ersten Stunde fest, ob Kinder fehlen.
Wenn uns keine Krankmeldung für ein fehlendes Kind vorliegt, erhalten Sie einen Anruf, damit geklärt werden kann, ob Ihr Kind zu Hause ist oder ob Sie es in die Schule geschickt haben und es womöglich nicht angekommen ist.
Bitte helfen Sie uns und informieren uns immer in geeigneter Weise, wenn Ihr Kind krank ist. Dies ist ganz einfach:
• Entweder informieren Sie noch vor Schulbeginn einen Klassenkameraden/ eine Klassenkameradin, der/ die der Klassenleitung ausrichtet, dass ihr Kind krank ist.
• Oder Sie wenden sich direkt an die Schule unter der Rufnummer: 293 – 8255. Falls der Anrufbeantwortet geschaltet ist, können Sie die Krankmeldung auf das Band sprechen. Geben Sie auf jeden Fall den Vor- und Nachnamen, die Klasse, sowie die Klassenleitung Ihres Kindes an und teilen uns mit, wie lange ihr Kind voraussichtlich nicht zur Schule kommen kann.
• Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Kind per FAX 293 – 8280 zu entschuldigen. Geben Sie bitte auch hier Klasse und Name der Klassenleitung an.
Nach § 2 der Schulbesuchsverordnung sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet auch bei bereits telefonisch ausgesprochener Entschuldigung die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Tagen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

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Erreichbarkeit der Eltern

Ihr Kind ist einen Großteil des Tages bei uns. Es ist für uns von großer Wichtigkeit, Sie jederzeit telefonisch erreichen zu können. Es könnte schließlich einmal vorkommen, dass es ihrem Kind nicht gut geht.
Deshalb bitten wir Sie, uns alle Ihre Telefonnummern zu nennen, unter denen Sie während der Schulzeit Ihres Kindes zu erreichen sind. Wenn Sie wissen, dass Sie selbst während Ihrer Arbeit telefonisch nicht erreichbar sind, dann ist es sinnvoll, uns die Nummern von nahen Verwandten oder Menschen aus dem sozialen Umfeld zu geben. Bitte informieren Sie diese Personen darüber, dass Sie uns die Telefonnummern gegeben haben und sie im Notfall von uns einen Anruf erhalten könnten.
Bitte denken Sie daran, uns Änderungen von Telefonnummern umgehend mitzuteilen. Das können Sie gern über das Mitteilungsheft Ihres Kindes machen.

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Fahrradausbildung

Der Bildungsplan der Grundschule verlangt im Fach Heimat- und Sachunterricht im Arbeitsbereich 7 (Verkehr und Umwelt) die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler zur verantwortungsbewussten Teilnahme im Straßenverkehr, insbesondere beim Radfahren.
Ab der Klasse 3 werden die Kinder im Unterricht neben dem Kennenlernen der Verkehrszeichen auch in praktischen Übungen auf die Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr vorbereitet. Nach einem Augentest durch die Jugendverkehrsschule wird richtiges Verkehrsverhalten zuerst auf unserem Schulverkehrsparcours eingeübt. In weiteren Übungseinheiten werden die Kinder durch eine Ausfahrt in kleinen Gruppen an die Teilnahme im öffentlichen Verkehr herangeführt. Die gesamte Ausbildung endet in der 4. Klasse mit der Abnahme einer Prüfung durch die Jugendverkehrsschule.
Für die Durchführung der Ausfahrten in den öffentlichen Straßenverkehr brauchen wir dringend Ihre Hilfe. Es sind je nach Klassengröße mindestens 3 bis 6 Eltern pro Klasse als Begleitpersonen nötig. Vielleicht könnten auch Sie uns Ihre Hilfe anbieten und einmal dabei sein. Ohne elterliche Begleitung können wir leider die Ausfahrten in den öffentlichen Straßenverkehrsraum nicht durchführen.
Zu Beginn dieser Langzeitausbildung werden Sie durch einen Elternbrief über weitere weitere Einzelheiten informiert. Die Fahrradausbildung bezieht sich auf das sichere, durch Verkehrsregeln geordnete Fahrverhalten. Ihr Kind sollte Fahrrad fahren können. Das reine Fahrradfahrenlernen ist nicht Aufgabe der Schule.

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Feueralarm

Die Durchführung von Schulräumungsübungen ist verpflichtend. Die Kinder werden in kleinen Übungseinheiten mit Probealarmen gezielt auf ein richtiges und umsichtiges Verhalten bei der Räumung des Klassenzimmers, der Schule und der Sporthalle hingewiesen.
Jede Klasse hat einen festen Sammelplatz und jedes Kind wird darin eingewiesen, wie es sich während des Unterrichts oder während der Freizeit zu diesem Sammelplatz bewegt, falls es zu einem Alarm kommt.

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Früher nach Hause gehen

Wenn Ihr Kind ausnahmsweise den Unterricht schon vor dem stundenplanmäßigen Ende verlassen muss, dann teilen Sie uns das bitte spätestens am Vortag mit. Bitte teilen Sie dies der Klassenleitung schriftlich über das Mitteilungsheft Ihres Kindes mit.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind ab, dass es selbstständig zum Tor kommt. Holen Sie es bitte nicht vom Klassenzimmer ab.
Sollten Sie die Mitteilung am Vortag versäumt haben, bitten wir um Verständnis, dass Ihr Kind dann nicht früher gehen kann. Auch eine Mitteilung durch einen Anruf im Sekretariat ist am aktuellen Tag organisatorisch nicht möglich.

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Fundsachen

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Kleidungsstücke, Turnschuhe und Schirme werden in der Aula am Fundsachenständer aufgehängt oder in der Fundsachenkiste gesammelt.
Schmuck, Uhren, Schlüssel und Brillen verwahrt der Hausmeister in seinem Zimmer. Neu gefundene Gegenstände legt er sichtbar aus oder hängt sie an sein Fenster.
Bitte helfen Sie durch die Kontrolle Ihres Kindes mit, diese „Fundsachen“ so gering wie möglich zu halten.

Jeweils vor einem Ferienabschnitt werden alle Fundsachen an eine gemeinnützige Institution gegeben. Aus feuerpolizeilichen Gründen ist es uns nicht möglich, die Kleidungsstücke längerfristig zu lagern.
Sie können jederzeit einen Termin über das Sekretariat vereinbaren, um die Fundsachen durchzusehen.

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Hausaufgaben

Hausaufgaben gibt es an der Ganztagsschule nicht.
Da Ihr Kind dennoch lernen soll, selbstständig zu arbeiten, erhält es Arbeitspläne, die es während des Schultages bearbeitet.
Bitte geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, sich nach einem Schultag zu entspannen. Wenn Sie Ihr Kind in seiner Entwicklung unterstützen möchten, dann wird es ihm helfen, wenn Sie nach dem Unterrichtstag gemeinsam ein Spiel spielen, den Tag reflektieren oder einen kleinen Ausflug machen. Ihrem Kind wird es auch guttun, wenn es sich noch für ein oder zwei Stunden mit einem Freund oder einer Freundin treffen darf.
Nach 8 Stunden in der Schule sollte es auf jeden Fall eine Pause vom unterrichtlichen Lernen haben.

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Krankheit

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Kind dauerhaft oder vorübergehend erkrankt ist.
Wir stellen uns darauf ein und unterstützen Ihr Kind. Eine gegenseitige Hilfestellung und Aussprache können erheblich zur besseren Bewältigung von Forderungen und Anforderungen im sozialen und im schulischen Leistungsbereich beitragen.
Ansteckende Krankheiten müssen Sie uns sofort melden, damit die Gefahr der weiteren Ansteckung und Verbreitung in Absprache mit dem Gesundheitsamt Mannheim möglichst gering gehalten werden kann.
Nach § 45 des Bundesseuchengesetzes dürfen Personen, die unter anderem an den unten aufgeführten Erkrankungen leiden oder der Erkrankung verdächtig sind, sich nicht in den Räumen der Schule aufhalten und nicht am Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch die betreffende Person nicht mehr zu befürchten ist.
Folgende Erkrankungen sind aufgeführt und umgehend meldepflichtig:
Borkenflechte, Diphtherie, Keuchhusten, Krätze, Masern, Hirnhautentzündung, Milzbrand, Mumps, Typhus, Pocken / Windpocken, Q-Fieber, Röteln, Salmonellen, Scharlach, Ruhr, anst. Tuberkulose, Verlausung, Virushepatitis

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Lernmittelfreiheit

In Baden-Württemberg besteht die Lernmittelfreiheit. Die Schülerinnen und Schüler erhalten klassenstufenbezogene Schulbücher von der Schule leihweise zum Gebrauch. Schulbücher müssen über mehrere Schuljahre in Gebrauch genommen werden. Die Ausleihe der Schulbücher erfordert natürlich einen sorgfältigen Umgang mit der Leihgabe. Bei unsachgemäßer Behandlung und bei Verlust ist Schadenersatz durch die Erziehungsberechtigten zu leisten.

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Mitteilungsheft

Damit Sie mit uns und wir mit Ihnen einfach Kontakt aufnehmen können, haben wir das Mitteilungsheft eingeführt. Wenn Sie z.B. einen Termin haben möchten oder mitteilen wollen, dass Ihr Kind an einem bestimmten Tag früher gehen muss, weil es einen Arzttermin hat, können Sie das hier eintragen.
Bitte schauen Sie einmal am Tag in das Heft hinein.

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Müllvermeidung

Bitte helfen Sie uns bei der Müllvermeidung in der Schule und geben Ihren Kindern Essen und Trinken in wiederverwertbaren Behältern mit.

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Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen. Im Schulgesetz Teil 9 werden in den § 96 bis § 100 die Besonderheiten des Religionsunterrichts dargestellt. Derzeit gibt es an der Vogelstangschule Religionsunterricht in evangelischer und katholischer Religionslehre.
Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Sie teilen uns bei der Schulanmeldung mit, ob Ihr Kind den Religionsunterricht besuchen soll oder nicht. Möchten Sie Ihr Kind später vom Religionsunterricht abmelden, so ist eine schriftliche Erklärung über die Abmeldung Ihres Kindes bei der Schulleitung vorzulegen und von allen Sorgeberechtigten zu unterschreiben.
Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss nach Schulgesetz § 100 spätestens zwei Wochen nach Schuljahresbeginn oder, für das 2. Schulhalbjahr, in der Zeit vom 1. bis zum 10. Februar schriftlich erklärt werden. Außerhalb dieser Zeitabschnitte können Sie ihr Kind nicht vom Religionsunterricht abmelden.

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Schadensersatz bei Diebstahl

Oberbekleidung (Jacken, Mützen) und Sportkleidung sind an der Garderobe aufzuhängen. Bei offensichtlichem Diebstahl tritt die Stadt Mannheim für die Schadensregulierung ein.
Die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern müssen jedoch Sorgfalt walten lassen und umgehend bei Verlust Nachforschungen anstellen und den Verlust über das Sekretariat melden. Es hat sich gezeigt, dass die Kennzeichnung von Jacken und Turnbeuteln mit Namen und Klasse Ihres Kindes oft zu einer schnellen Auffindung des Eigentümers beiträgt.
Um bei einem echten Schadensfall (auch nach intensiver Nachforschung nicht auffindbares Kleidungsstück) einen einfachen Verfahrensablauf zu erhalten, benötigen Sie die Originalrechnung der Jacke oder der Sportkleidung vorgelegt werden kann.

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Schulanfang / täglicher Unterrichtsbeginn

Bitte schicken Sie Ihr Kind so zur Schule, dass es frühestens um 7.30 und spätestens um 7.55 Uhr in der Schule ist.

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Schulbesuchsverordnung

Die Schulbesuchsverordnung vom 10. Mai 2009 regelt die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht, sowie Unterrichtsbefreiungen und Beurlaubungen.
Im § 1 Abs. 1 heißt es:
„Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten (…) dafür zu sorgen, dass die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.“
und in § 1 Abs. 3
„Ein Schulversäumnis liegt vor, wenn ein Schüler seiner Teilnahmepflicht nicht nachkommt, ohne an der Teilnahme verhindert (§ 2), von der Teilnahmepflicht befreit (§ 3), oder beurlaubt (§ 4) zu sein“.
Erläuterungen :
Eine Verhinderung liegt nach § 2 bei Krankheit vor. In dem Fall müssen Sie Ihr Kind entschuldigen. Siehe dazu auch Krankheit.
Eine Befreiung vom Unterricht (§ 3), kann z.B. für das Fach Sport gewährt werden, wenn Genesungs- oder Krankheitsgründe vorliegen. Es ist ein Antrag auf Befreiung zu stellen.
Zur Beurlaubung vom Unterricht (§ 4)
Abs. 1:
„Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. (…)“
Abs. 2:
Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:
> Kirchliche Veranstaltungen, z.B. ErstkommunikantInnen am Montag nach der
Erstkommunion.
> Teilnahme von Mitgliedern von Religionsgemeinschaften an deren Festtagen.
(Die Festtage sind in einer Anlage zu § 4 genau aufgeführt.)
> Heilkuren und Kindererholungen.
> Wichtiger persönlicher Grund: (§ 4, Abs. 2, Satz 9)
Es sind folgende Gründe aufgeführt:
– Eheschließung von Geschwistern
– Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten
– Todesfall in der Familie
– schwere Erkrankung eines anderen Familienmitgliedes
(Bescheinigung der Notwendigkeit durch den Arzt erforderlich)
– Wohnungswechsel
Die Aufzählung der Beurlaubungsgründe zeigt ganz deutlich, dass der Urlaub der Schülerinnen und Schüler mit den Ferien in seiner Gesamtheit abgedeckt ist.
Eine weitere Beurlaubung über die Ferienzeit hinaus ist der Schule, gebunden durch diese Vorschrift, nicht möglich.
Besonders die „Verlängerung“ von Ferien ist nicht gestattet und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

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Schulfest

Das Schulfest findet jährlich an einem Samstagvormittag während des Zeitraums der Kulturtage der Vogelstang statt.

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Schulsportfest

An einem Freitagvormittag im Juli findet jährlich das Schuljahresabschlussfest für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Sportfestes statt.

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Schulunfall

Sollte Ihr Kind sich einmal in der Schule oder auf dem Schulweg verletzen und sollte ein Arztbesuch erforderlich sein, so bitten wir Sie, die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung im Sekretariat bekannt zu geben oder das Formblatt, das Ihnen die Klassenleitung oder die Sekretärin gibt, auszufüllen. Die Schule muss diesen Schulunfall dem Badischen Gemeindeunfallversicherungsverband mit den Angaben dieses Formblattes melden.

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Schulweg

Ihr Kind ist ab der ersten Klasse schulreif. Damit ist verbunden, dass es eine soziale Reife erlangt hat, die es ihm erlaubt, den Schulweg ohne Eltern zurückzulegen.
Da alle Kinder den Unterricht um 8.00 Uhr beginnen und um 16.00 Uhr beenden, ist es möglich, dass Sie Schulweggemeinschaften für Ihre Kinder bilden und diese zur Schule und nach Hause laufen lassen. Dafür gibt es nicht nur gesundheitliche Gründe (früher sind Kinder viel mehr gelaufen als heute), aber auch sich einmal ohne Erwachsene austauschen zu dürfen, ist ein wichtiger Entwicklungsbaustein.
Wenn Sie unsicher sind, dann sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen dabei, eine Gruppe für den Schulweg Ihres Kindes zu finden.
Ihr Kind sollte den sichersten und kürzesten Weg zur Schule nehmen und darf frühestens um 7.30 Uhr an der Schule sein.
Mit dem Fahrrad zur Schule …?
Ihr Kind sollte nur mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn es das Fahrrad auch in schwierigen Verkehrs-Situationen sicher beherrscht. Es ist selbstverständlich, dass das Fahrrad verkehrssicher ist. Die Fahrräder werden an den Fahrradständern und in deren Umfeld abgestellt. Für die Sicherheit der Fahrräder, eventuelle Beschädigungen oder Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen.
Mit dem Auto zur Schule …?
Bitte lassen Sie Ihr Kind laufen. Sollte es doch einmal notwendig sein zu fahren, so lassen Sie bitte Ihr Kind zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit ihres Kindes am Gehweg in der Thüringer Str. Ecke Eisenacher Weg aussteigen. Die Situation im Eisenacher Weg ist absolut chaotisch, wenn auch nur ein Bruchteil der 500 Kinder am Morgen mit dem Auto vorgefahren werden. Es ist nicht gestattet, dass Sie auf den Parkplatz der Schule fahren. Die Zufahrten sind kein Wendeplatz und auch kein Parkplatz.

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Schwimmunterricht

Alle 3. Klassen haben einmal wöchentlich Schwimmunterricht. Die Schülerinnen und Schüler werden in drei Leistungsgruppen – je nach Können – unterrichtet. Die Technik, die vorwiegend gelernt wird, ist das Brustschwimmen. Die Kinder lernen aber auch Kraulen, Rückenschwimmen, Tief- und Weittauchen, sowie Sprünge vom Ein- und Dreimeterbrett. Innerhalb des Schwimmunterrichts können folgende Abzeichen erworben werden: Bronze und Silber (für Gold wird geübt).

Die Schwimm- und Baderegeln der DLRG finden Sie hier.

 

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Sportkleidung

Die Schülerinnen und Schüler brauchen für den Sportunterricht geeignete Sportkleidung. Bitte achten Sie beim Kauf von Sportschuhen darauf, dass die Schuhe keine dunkel eingefärbten Sohlen haben. Die Erfahrung zeigt, dass solche Schuhe Streifen auf dem Boden hinterlassen, die nur mit äußerster Mühe bei der Großreinigung wieder entfernt werden können.
Falls Sie Anspruch auf BuT haben, können Sie gegebenenfalls einen finanziellen Zuschuss bei der Anschaffung erhalten. Bitte sprechen Sie dazu vertraulich unsere Schulsozialarbeiterin an.

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Sportunterricht – Befreiung

Der Sportunterricht ist ordentliches Lehrfach und die Teilnahme ist verbindlich. Möchten Sie Ihr Kind wegen einer Erkrankung oder wegen sonstiger dringender Notwendigkeiten stundenweise vom Sportunterricht befreien lassen, so geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung zur Abgabe bei der Sportlehrkraft mit. Eine persönliche Vorsprache bei der Sportlehrkraft fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

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Ummelden eines Kindes

Nehmen Sie einen neuen Wohnsitz außerhalb unseres Schulbezirks, so müssen Sie Ihr Kind an der dann zuständigen Schule anmelden und von unserer Schule abmelden. Informieren Sie bitte die Klassenleitung über Ihren Umzug und melden Sie Ihr Kind persönlich im Sekretariat ab.
Für die Abmeldung benötigen Sie folgende Angaben:
• Adresse der nun zuständigen Schule zur Übergabe der Papiere
• Datum des letzten Schultages an unserer Schule
• Neue Anschrift

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Versicherung

Zu Beginn eines jeden Schuljahres besteht die Möglichkeit über den Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband eine Schülerversicherung abzuschließen. In der ersten Klassenpflegschaft eines jeden Schuljahres wird diese Möglichkeit besprochen. Diese Versicherung tritt bei Abschluss nur in Kraft, wenn keine private Haftpflichtversicherung im Schadensfall eintritt.

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Zahnärztliche Untersuchung

In jedem Schuljahr wird in der Schule für alle Schüler eine Information über Zahnpflege und gesunde Ernährung durch die „Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Mannheim“ durchgeführt. Die Schule unterstützt diese gesamte Maßnahme durch hausinterne Organisation. Alle medizinischen Angelegenheiten und Auskünfte liegen nicht in der Verantwortung der Schule und sind bei der „Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Mannheim“ (Tel.: 293 – 2255, Geschäftsstelle im Gesundheitsamt in L1,1) zu erfragen.

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