Beratungslehrerin

Die Beratungslehrerin berät und unterstützt…

  • bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • sonstigen sozialen und emotionalen Problemen
  • Fragen zur Schullaufbahn
  • der Suche nach Beratungsstellen und Therapieangebote

Wichtige Grundlagen dabei sind:

Vertraulichkeit:

Die Beratungslehrerin unterliegt der Schweigepflicht.
Die Beratung erfolgt nur mit dem Einverständnis der Eltern.

Freiwilligkeit:

Die Beratung ist für Ratsuchende freiwillig.

Neutralität

Kostenfrei


Tamara Gienow


erreichbar über das Sekretariat der Geschwister-Scholl-Schule:

Tel. 0621/293-8254