Die Beratungslehrerin berät und unterstützt…
- bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- sonstigen sozialen und emotionalen Problemen
- Fragen zur Schullaufbahn
- der Suche nach Beratungsstellen und Therapieangebote
Wichtige Grundlagen dabei sind:
Vertraulichkeit:
Die Beratungslehrerin unterliegt der Schweigepflicht.
Die Beratung erfolgt nur mit dem Einverständnis der Eltern.
Freiwilligkeit:
Die Beratung ist für Ratsuchende freiwillig.
Neutralität
Kostenfrei