Schulbetrieb nach Ostern

Liebe Eltern,

am Donnerstagabend erreichte uns die ministerielle Mitteilung, die Sie hier nachlesen können. Inzwischen haben Sie sicherlich auch schon Pressemitteilungen dazu gelesen.

Wir informieren Sie heute, damit Sie Planungssicherheit haben und die Osterfeiertage ohne Sorgen genießen können.

Was ist geplant?
Nach den Osterferien wird die Schule aufgrund der hohen Infektionslage noch einmal geschlossen.
Sie erhalten, wenn Sie gar keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, Notbetreuung für Ihr Kind.

Wird Unterricht stattfinden?
Für die Woche nach den Ferien ist das Lernen mit Materialien vorgesehen. Sie erhalten die Aufgaben für Ihr Kind so, wie es in Ihrer Stufe schon bei den letzten Fernlernphasen organisiert war.

Wann habe ich Anspruch auf Notbetreuung?
Sie haben Anspruch, wenn Sie die Betreuung Ihres Kindes aufgrund der Berufstätigkeit gar nicht anders organisieren können. Bitte geben Sie Ihrem Kind den Nachweis darüber am 12.04.21 in die Notbetreuung mit.

Kann mein Kind in die Notbetreuung, wenn ich in den Osterferien im Ausland war?
Als Rückreisende müssen Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen. Darüber erfahren Sie hier alles.
Sie müssen zur Sicherheit aller, genau befolgen, was Ihnen das Ordnungsamt dazu mitteilt.
Bei Unklarheiten schicken Sie Ihr Kind am 12.04.2021 bitte nicht in die Notbetreuung, sondern rufen am Morgen die Schulleitung an. Wir klären dann gemeinsam die Situation.

Wie melde ich zur Notbetreuung an?
Bitte füllen Sie das Formular GS aus, wenn Ihr Kind die Grundschule besucht und das Formular GFK, wenn es die Grundschulförderklasse besucht. Senden es bis spätestens Donnerstag 08.04.2021 16:00 Uhr an die Klassenleitung Ihres Kindes per Mail.
Anmeldungen, die später eingehen, können zum 12.04.2021 nicht berücksichtigt und erst nach dem 12.04.2021 verarbeitet werden.
Sie können das Blatt ausdrucken, ausfüllen und als Scan mailen oder auf dem Rechner ausfüllen und mailen.

Muss ich das Blatt abgeben, wenn ich keine Notbetreuung benötige?
Nein. Wenn Sie keine Notbetreuung benötigen, brauchen Sie jetzt nichts zu tun.

Gibt es die Maskenpflicht in der Notbetreuung?
Aktuell besteht weiterhin die Maskenpflicht.

Gibt es Lunchpakete in der Notbetreuung?
Davon gehen wir aus. Bitte bestellen Sie diese rechtzeitig.
Wenn Ihr Kind nicht in die Notbetreuung geht, denken Sie bitte auch daran, dass Sie das schon bestellte Essen abbestellen.

Wie sieht es mit Schnelltests in der Woche ab dem 12.04.2021 aus?
Lesen Sie dazu bitten den Homepageartikel, der am Dienstag, 06.04.2021 veröffentlicht werden wird.

Wie geht es ab dem 19.04.2021 weiter?
Wie Sie dem Schreiben entnehmen können, ist ab dann ein Wechselunterricht mit verpflichtendem Schnelltest vorgesehen.

Über die genauen Vorgehensweisen informieren wir Sie rechtzeitig.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein frohes Osterfest und hoffen, dass die dritte Welle durch die Maßnahmen gebrochen wird.

Viele liebe Grüße

Martina Schmidt und Bernd Eisen, Schulleitungsteam