Beurlaubung von SchülerInnen

Eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht kann nur in besonderen Fällen gestattet werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich bei der Klassen- oder der Schulleitung beantragt werden. Die Klassenleitung kann bis zur Dauer von 2 Tagen eine Befreiung oder Beurlaubung in besonderen Fällen bewilligen. In allen anderen Fällen und bei Verlängerung von Ferienzeiten ist eine Entscheidung der Schulleitung einzuholen. Bringen Sie in jedem Fall eine formlose schriftliche Begründung, aus der hervorgeht, wann und wie lange die Beurlaubung dauern soll und wie Sie dies begründen.
Elternabend (auch genannt Klassenpflegschaftssitzung)
Elternabende sind Informationsabende für Eltern und dienen gleichzeitig dem Kontakt zwischen Klassenleitung und Elternschaft. Allgemeine Fragen der Klassen- und Lernsituation und die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen werden besprochen. Über einzelne Kinder wird am Elternabend nicht gesprochen. Individuelle Fragen können Sie gern jederzeit in einem Elterngespräch klären.
Elternabende finden mindestens einmal im Schulhalbjahr statt. Die Terminplanung erfolgt am Ende eines Schuljahres für das nächste Schuljahr in Abstimmung mit dem Elternbeirat. Elternvertreter und die Klassenleitung legen gemeinsam die Tagesordnungspunkte fest. Die Klassenpflegschaftssitzung wird vom Klassenelternvertreter geleitet. Der stellvertretende Vorsitz obliegt immer der Klassenleitung.