Entschuldigung im Krankheitsfall

Um 8:00 Uhr stellen die LehrerInnen zu Beginn der ersten Stunde fest, ob Kinder fehlen.
Wenn uns keine Krankmeldung für ein fehlendes Kind vorliegt, erhalten Sie einen Anruf, damit geklärt werden kann, ob Ihr Kind zu Hause ist oder ob Sie es in die Schule geschickt haben und es womöglich nicht angekommen ist.
Bitte helfen Sie uns und informieren uns immer in geeigneter Weise, wenn Ihr Kind krank ist. Dies ist ganz einfach:
• Entweder informieren Sie noch vor Schulbeginn einen Klassenkameraden/ eine Klassenkameradin, der/ die der Klassenleitung ausrichtet, dass ihr Kind krank ist.
• Oder Sie wenden sich direkt an die Schule unter der Rufnummer: 293 – 8255. Falls der Anrufbeantwortet geschaltet ist, können Sie die Krankmeldung auf das Band sprechen. Geben Sie auf jeden Fall den Vor- und Nachnamen, die Klasse, sowie die Klassenleitung Ihres Kindes an und teilen uns mit, wie lange ihr Kind voraussichtlich nicht zur Schule kommen kann.
• Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Kind per FAX 293 – 8280 zu entschuldigen. Geben Sie bitte auch hier Klasse und Name der Klassenleitung an.
Nach § 2 der Schulbesuchsverordnung sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet auch bei bereits telefonisch ausgesprochener Entschuldigung die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Tagen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.