Krankheit

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Kind dauerhaft oder vorübergehend erkrankt ist.
Wir stellen uns darauf ein und unterstützen Ihr Kind. Eine gegenseitige Hilfestellung und Aussprache können erheblich zur besseren Bewältigung von Forderungen und Anforderungen im sozialen und im schulischen Leistungsbereich beitragen.
Ansteckende Krankheiten müssen Sie uns sofort melden, damit die Gefahr der weiteren Ansteckung und Verbreitung in Absprache mit dem Gesundheitsamt Mannheim möglichst gering gehalten werden kann.
Nach § 45 des Bundesseuchengesetzes dürfen Personen, die unter anderem an den unten aufgeführten Erkrankungen leiden oder der Erkrankung verdächtig sind, sich nicht in den Räumen der Schule aufhalten und nicht am Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch die betreffende Person nicht mehr zu befürchten ist.
Folgende Erkrankungen sind aufgeführt und umgehend meldepflichtig:
Borkenflechte, Diphtherie, Keuchhusten, Krätze, Masern, Hirnhautentzündung, Milzbrand, Mumps, Typhus, Pocken / Windpocken, Q-Fieber, Röteln, Salmonellen, Scharlach, Ruhr, anst. Tuberkulose, Verlausung, Virushepatitis