Lernmittelfreiheit

In Baden-Württemberg besteht die Lernmittelfreiheit. Die Schülerinnen und Schüler erhalten klassenstufenbezogene Schulbücher von der Schule leihweise zum Gebrauch. Schulbücher müssen über mehrere Schuljahre in Gebrauch genommen werden. Die Ausleihe der Schulbücher erfordert natürlich einen sorgfältigen Umgang mit der Leihgabe. Bei unsachgemäßer Behandlung und bei Verlust ist Schadenersatz durch die Erziehungsberechtigten zu leisten.