Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen. Im Schulgesetz Teil 9 werden in den § 96 bis § 100 die Besonderheiten des Religionsunterrichts dargestellt. Derzeit gibt es an der Vogelstangschule Religionsunterricht in evangelischer und katholischer Religionslehre.
Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Sie teilen uns bei der Schulanmeldung mit, ob Ihr Kind den Religionsunterricht besuchen soll oder nicht. Möchten Sie Ihr Kind später vom Religionsunterricht abmelden, so ist eine schriftliche Erklärung über die Abmeldung Ihres Kindes bei der Schulleitung vorzulegen und von allen Sorgeberechtigten zu unterschreiben.
Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss nach Schulgesetz § 100 spätestens zwei Wochen nach Schuljahresbeginn oder, für das 2. Schulhalbjahr, in der Zeit vom 1. bis zum 10. Februar schriftlich erklärt werden. Außerhalb dieser Zeitabschnitte können Sie ihr Kind nicht vom Religionsunterricht abmelden.