Schulunfall

Sollte Ihr Kind sich einmal in der Schule oder auf dem Schulweg verletzen und sollte ein Arztbesuch erforderlich sein, so bitten wir Sie, die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung im Sekretariat bekannt zu geben oder das Formblatt, das Ihnen die Klassenleitung oder die Sekretärin gibt, auszufüllen. Die Schule muss diesen Schulunfall dem Badischen Gemeindeunfallversicherungsverband mit den Angaben dieses Formblattes melden.