Sportunterricht – Befreiung

Der Sportunterricht ist ordentliches Lehrfach und die Teilnahme ist verbindlich. Möchten Sie Ihr Kind wegen einer Erkrankung oder wegen sonstiger dringender Notwendigkeiten stundenweise vom Sportunterricht befreien lassen, so geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung zur Abgabe bei der Sportlehrkraft mit. Eine persönliche Vorsprache bei der Sportlehrkraft fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit.