Versicherung

Zu Beginn eines jeden Schuljahres besteht die Möglichkeit über den Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband eine Schülerversicherung abzuschließen. In der ersten Klassenpflegschaft eines jeden Schuljahres wird diese Möglichkeit besprochen. Diese Versicherung tritt bei Abschluss nur in Kraft, wenn keine private Haftpflichtversicherung im Schadensfall eintritt.