Tests, Mensa und Quarantäne

Liebe Eltern,

fast täglich erreichen uns Neuerungen zum Thema Corona und allen Unwegbarkeiten, die diese Pandemie von uns allen weiterhin verlangt. Auch heute möchten wir Ihnen wieder wichtige Neuigkeiten rund um Corona mitteilen. Im Wesentlichen sind es drei Themen:

  1. Die Pooltestungen werden durch die Kommune beendet

Ab der nächsten Woche werden die Kinder deshalb wieder an drei Tagen per Schnelltest getestet. Jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag finden die Testungen statt. Bitte denken Sie weiterhin an ein Testzertifikat, falls ihr Kind nicht in der Schule getestet werden sollte.
Bei Infektionen in der Kohorte werden weiterhin Testungen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen gefordert.

  1. Erneute Umstellung des Mittagessens

Da die Pooltestungen auslaufen, werden die Lunchpakete nicht mehr gebraucht. Wir haben deshalb bei der Stadt beantragt, dass das Mittagessen wieder warm in der Mensa serviert wird. Die Stadt konnte das dankenswerterweise auch direkt mit dem Caterer umorganisieren.

Der Plan für die Umstellung sieht folgendermaßen aus:

  • Montag und Dienstag, den 07. und 08.02.2022: Lunchpakete – Grund: die Ware ist bereits eingekauft
  • Mittwoch bis Freitag, den 09. bis 11.02.2022: 1 Gericht am Tag (hier)
  • Ab Montag, den 14.02.2022: regulärer Speiseplan mit zwei Menüs
  1. Es gibt keine Klassenquarantäne mehr

Mit Mitteilung vom 02.02.2022 gehen ab sofort nur noch die Kinder in Isolation, welche auf das Virus positiv getestet werden. Auch wenn es in einer Klasse viele Fälle geben sollte, bleiben die Klassenkameraden und Klassenkameradinnen weiterhin in der Schule. Weiterhin gilt aber, dass bei einem positiven Fall die ganze Kohorte fünf Tage am Stück getestet wird.
Sollte es aus schulorganisatorischen Gründen keine andere Lösung geben, obliegt es der Schule Maßnahmen zu ergreifen. Das kann beispielsweise das Umstellen auf Fernlernen für einen kurzen Zeitraum sein.
Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin bestehen. D.h., dass ein Kind nur dann vom Schulbesuch befreit werden kann, wenn ein qualifiziertes, ärztliches Attest vorliegt.

Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie gern auf uns zu.

Beste Grüße

Martina Schmidt und Tim Speicher, Schulleitungsteam